Vertragsbedingungen der Firma
Immobilien Martina Gitsham, Immobilienmakler, Dülmener Straße 9, D-46286 Dorsten-Wulfen
- Der Maklervertrag zwischen der Firma Immobilien Martina Gitsham (die Firma) und dem Kunden kommt zustande durch Unterzeichnung der Nachweisbestätigung und Provisionsvereinbarung oder durch Entgegennahme des Exposés über das vom Kunden nachgefragte Objekt.
- Für den Nachweis oder die Vermittlung wird eine Provision in Höhe von 4,76 % einschließlich 19 % Mehrwertsteuer erhoben.
Gemäß BGB § 656a bis 656d zahlen sowohl der Auftraggeber/Verkäufer als auch der Käufer je 50 % der Provision.
Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Empfänger des Angebotes bei Erwerb des Objektes durch ihn, einen Ehegatten, Partner, Verwandten oder in häuslicher Gemeinschaft lebenden Dritten demnach eine Courtage in Höhe von 2,38 % einschließlich 19 % Mehrwertsteuer vom Verkaufspreis unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden oder Ersatzgeschäfte (Anmietung anstelle Ankauf).
Ebenso zahlt der Auftraggeber/Verkäufer für die Vermittlung des Objektes eine Courtage in Höhe von 2,38 % einschließlich 19 % Mehrwertsteuer vom Verkaufspreis unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden oder Ersatzgeschäfte. Im Falle einer Veräußerung auf Rentenbasis ist der der Rente zugrunde liegende Wert der Immobilie maßgeblich.
Bei Vermietung eines Objektes beträgt die Courtage 2 Monatsinklusivmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer für den Auftraggeber/Vermieter.
Die Zusendung von Informationsunterlagen sowie die Durchführung von Objektbesichtigungen sind kostenfrei.
- Die Provision ist mit Abschluss des Vertrages fällig und sofort zahlbar auf das durch die Firma angegebene Konto. Ab dem 30. Tag nach Fälligkeit erhebt die Firma Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
- Hinsichtlich des zu vermittelnden Objektes ist die Firma auf die Auskünfte durch den Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren oder Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung der Objektangaben keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus übernimmt die Firma für die Objekte keine Gewähr ebenso wenig für die Bonität der Vertragspartner und haftet insoweit nicht. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
- Der Empfänger des Angebotes hat die Angebote und Mitteilungen vertraulich zu behandeln. Gelangt durch eine von ihm zu verantwortende Indiskretion ein Dritter zu einem Vertragsabschluss mit einem von der Firma nachgewiesenen Anbieter, so schuldet der Empfänger die Zahlung einer Entschädigung in Höhe der Provision (netto) soweit nicht der Dritte auf einmalige Aufforderung durch die Firma die Provision innerhalb von 4 Wochen gezahlt hat. Die Firma ist nicht verpflichtet, den Dritten klageweise in Anspruch zu nehmen.
- Ist die von der Firma nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages dem Empfänger des Angebotes bereits bekannt, so hat er dies innerhalb einer Frist von 7 Tagen zu erklären und den Nachweis zu führen, woher die behauptete Vorkenntnis stammt. Die Firma ist nicht verpflichtet, spätere Widersprüche gegen sich gelten zu lassen.
- Wird dem Empfänger ein durch die Firma angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, so ist er verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch die Firma erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich des durch die Firma angebotenen Objektes abzulehnen.
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